neutrale Ermittlung des Fahrzeugzustandes
bei Haftpflicht,- und Kaskoschäden
für sämtliche Kraftfahrzeuge, Landmaschinen, Baumaschinen und Zweiräder in Zusammenarbeit mit einem Fachmann
Kurzgutachten für Youngtimer & Oldtimer Bewertung!
umfängliches Wertgutachten
Erstellung einer Reperatur Kostenschätzung / prognostizierte Reperaturkostenhöhe
Klärung und Ermittlung der
technischen Beschädigungen
Ermittlung eines möglichen
merkantilen Minderwert
*beim Standort des Fahrzeuge (ggf. muss das Fahrzeug zur nächstmöglichen Hebebühne verbracht werden)
*beim Abschleppdienst
*bei der jeweiligen Werkstatt
-Ihr einfacher Weg zum Gutachten-
Sie sind der Geschädigte? Sie wurden unverschuldet in einen Fahrzeugunfall verwickelt? Dann steht Ihnen gesetzlich das Recht zum Schadensersatz, sowie eine mögliche merkantile Wertminderung nach aktueller Rechtsprechung des BGH und Nutzungsausfall bzw. Miete für einen Leihwagen während der Reparatur zu!
Der Schädiger bzw. dessen Versicherung muss für den Schaden zur Wiederherstellung in den vorherigen Zustand, der vor Eintritt des entstandenen Schadens vorhanden war, aufkommen.
Die entstehenden Kosten zur Schadensaufnahme zur Beweissicherung mit Gutachtenerstellung gehören zum Schadensumfang.
Diese werden im Laufe der Schadensregulierungszeit durch die Versicherung des Schädigers getragen.
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch Gutachten im Falle eines Kaskoschadens,-Unfalls, Parkschadens, Wildunfalls oder Ausweichmanövers, um ein Rehunfall zu vermeiden, stehen wir Ihnen gerne für die Schadensregulierung mit der Erstellung eines Gutachtens zur Verfügung.
Generell werden die Kosten dieser Leistungen von der Vollkasko Versicherung unter Einbezug Ihrer Selbstbeteiligung bezahlt. Hierbei ist es wichtig, welche vertraglichen Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind.
Denn in den meisten Fällen ist ein Farb- / Lack-Angleich zwischen dem instandgesetzten Teil und den nicht verunfallten Teilen am Fahrzeug ausgeschlossen. Unter diesen Ausschluss fällt genauso eine merkantile Wertminderung.
Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich von Ihrer Versicherung vor Auftragserteilung eine Freigabe zur Gutachtenerstellung schriftlich zusenden lassen, dementsprechend können wir dann direkt mit der Versicherung abrechnen.
Denn gerade bei Kaskoschäden bis maximal 1.000€ Netto wird es bei Versicherungen gut gesehen, wenn ein Kurzgutachten erstellt wird.
Liegt beim Haftpflichtschaden die prognostizierte Höhe der Reparaturkosten inklusive möglicher merkantilen-Wertminderung unter 1.000€ Netto, wird in der Regel kein Gutachten erstellt. Um jedoch Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber dem Schädiger /Versicherung geltend zu machen, benötigen Sie eine Schadens-Kalkulation. Diese kann Ihnen durch eine Werkstatt oder Sachverständiger Ihrer Wahl erstellt werden.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die prognostizierte Schadens-Kalkulation mittels Kostenvoranschlag keine beweissichernde Maßnahme ist, jedoch ein Kfz-Sachverständigen Kurzgutachten schon.
Sie führen einen Fuhrpark an Kraftfahrzeugen und benötigen zur steuerlichen Festsetzung ein Minderwertgutachten für ein jeweiliges Kraftfahrzeug. Dann können Sie mich gerne kontaktieren. Ich bin flexibel einsatzbereit.
Nach aktueller Rechtsprechung muss die gegnerische Haftpflichtversicherung alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (Die Gutachterkosten, Anwaltskosten, Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.) §249 Abs. 2 S. 1 BGB: „Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.“
Es ist Ihr Recht, einen KFZ-Gutachter und einen Anwalt Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Schadensregulierung zu beauftragen
Sie sind im Besitz eines Young – / Oldtimers und benötigen für die Versicherung ein Gutachten zur Einstufung der Kasko? Oder Ihr Youngtimer wurde getunt und Veränderungen mit werterhöhenden Maßnahmen wurden durchgeführt? –> Dann kann ich Ihnen empfehlen, dass Sie ein Gutachten für Ihr Fahrzeug anfertigen lassen. Warum?
Die Kosten hierfür sind überschaubar, denn es ist Ihnen zum Vorteil, dass durch so ein Gutachten die Versicherung den Wert Ihres Fahrzeuges korrekt einstuft. Sollte ein Schadensfall eintreten, der durch die Versicherung reguliert wird, dann werden Ihnen die tatsächlich anfallenden Kosten für die Reparatur oder im wirtschaftlichen Totalschadenfall der korrekte Wiederbeschaffungswert ersetz.
Bei Kurzgutachten zur Kaskoeinstufung ist es zu empfehlen, alle 12 Monate diese zu erneuern, da in der Zeit der Wert Ihres Fahrzeuges in der Regel gestiegen ist. Somit ist dies zu Ihren Gunsten. Ein Kurzgutachten dient legendlich zur Kasko Einstufung für die jeweilige Versicherung. Dieses ist nicht zum Verkauf Ihres Fahrzeuges ausgelegt.
Auch wenn Sie ein umfangreiches Gutachten benötigen, können Sie mich gerne kontaktieren. Diese Gutachten werden nach Zeitaufwand oder mit einem fest vereinbarten Preis erstellt.
Rufen Sie an und lassen Sie sich professionell beraten.