Als Geschädigter, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche zu, um den vorherigen Zustand Ihres Fahrzeuges wieder herstellen zu lassen.
Kostenlos bei Fremdverschulden!
Lassen Sie sich nicht von dem Eindruck täuschen, dass Ihr Fahrzeug durch den Anstoß des Schädiger Fahrzeuges nur sehr geringe Mängel (Kratzer, Delle) aufweist. In den meisten Fällen trifft es zu, dass die augenscheinlich kleinen Beschädigungen Ihres Fahrzeug einen hohen Kostenaufwand zur Instandsetzung nach sich ziehen. Damit die Verkehrssicherheit und Betriebserlaubnis des Fahrzeuges gewährleistet bleibt.
Oft entstehen bei einem Auffahrunfall versteckte Beschädigungen, die durch den Aufprall für Laien nicht ersichtlich sind.
Deswegen ist es immer zu empfehlen, in dieser Situation einen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Die Kosten des Gutachters und des Anwalts Ihrer Wahl werden generell durch den Schädiger – / bzw. dessen Versicherung getragen, sofern Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden.
Für weitere Beratungen stehe Ich Ihnen
gerne persönlich zur Verfügung.