Unfall...

Was nun ???​


- Ihr einfacher Weg zum Gutachten -

Sie wurden unverschuldet in einen Unfall verwickelt?
Auf den ersten Blick weißt Ihr Fahrzeug nur
kleine optische Mängel auf?
Welches Recht steht Ihnen zu?

Als Geschädigter, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde, stehen Ihnen gesetzliche Ansprüche zu, um den vorherigen Zustand Ihres Fahrzeuges wieder herstellen zu lassen.

Kostenlos bei Fremdverschulden!

Lassen Sie sich nicht von dem Eindruck täuschen, dass Ihr Fahrzeug durch den Anstoß des Schädiger Fahrzeuges nur sehr geringe Mängel (Kratzer, Delle) aufweist. In den meisten Fällen trifft es zu, dass die augenscheinlich kleinen Beschädigungen Ihres Fahrzeug einen hohen Kostenaufwand zur Instandsetzung nach sich ziehen. Damit die Verkehrssicherheit und Betriebserlaubnis des Fahrzeuges gewährleistet bleibt.

Oft entstehen bei einem Auffahrunfall versteckte Beschädigungen, die durch den Aufprall für Laien nicht ersichtlich sind.

Deswegen ist es immer zu empfehlen, in dieser Situation einen KFZ-Gutachter zu beauftragen. Die Kosten des Gutachters und des Anwalts Ihrer Wahl werden generell durch den Schädiger – / bzw. dessen Versicherung getragen, sofern Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden. 

Für weitere Beratungen stehe Ich Ihnen
gerne persönlich zur Verfügung.

EasyWay Alexander Hardt Kfz Sachverständiger / Gutachter
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Schaden, -& Wertgutachten  geprüft nach VfK Verband e. V.
++ Ihr einfacher Weg zum Gutachten ++ 

professionell, unkompliziert, kompetent

Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners muss für alle unten genannte Kosten aufkommen. Dazu gehören:

  • Erstellung eines Schadengutachtens durch einen Kfz Gutachter Deiner Wahl
  • Abschleppkosten
  • Reparaturkosten
  • Wertverlust
  • Mietwagen oder Pauschale für einen Nutzungsausfall

-Ihr einfacher Weg zum Gutachten-

In vier Schritten zu Ihrem Gutachten:

Termin vereinbaren

Kontakt per Email oder Telefon.

Besichtigung vor Ort

Als Sachverständiger besichtige ich Ihr verunfalltes Fahrzeug gerne vor Ort. Ggf. muss das Fahrzeug zu einer Hebebühne verbracht werden.

Gutachten Kalkulation

Beweissicherung und Gutachtenerstellung für die Schadensregulierung

Weiterleitung an die Versicherung durch einen Anwalt

Zur Schadensregulierung mit der Versicherung, ist ein Anwalt zu empfehlen, welcher auch das Gutachten an die Versicherung weiterleitet

Ihr Dienstleister für Kfz-Gutachten

KFZ- SACHVERSTÄNDIGER / GUTACHTER

Easy Way
    langjährige und fundierte Berufserfahrung im Bereich Kraftfahrzeugwesen
    umfangreiche fachliche Kompetenz
    hohes Maß an Fachwissen
    Bildungswerdegang beim TÜV Süd

Unfallschaden?

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Ich berate und informiere Sie zu Ihren Möglichkeiten.